Die BSFZ-Bescheinigung — der fachliche erste Schritt

Bevor das Finanzamt zahlt, muss eine Stelle bestätigen, dass Ihr Vorhaben überhaupt Forschung & Entwicklung ist: die BSFZ. Was sie prüft, was sie kostet und wie das Verfahren abläuft.

Zwei getrennte Zuständigkeiten

Die Forschungszulage trennt bewusst zwei Fragen auf zwei Stellen:

  • Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) beantwortet: Ist das Vorhaben förderfähige F&E?
  • Das Finanzamt beantwortet danach: Wie hoch ist die Zulage? — und setzt sie fest.

Die BSFZ entscheidet also nicht über Geld, sondern über die fachliche Begünstigung. Erst ihre Bescheinigung macht den Weg zur Auszahlung frei.

Was die BSFZ prüft

Geprüft wird, ob Ihr Vorhaben die Merkmale begünstigter F&E erfüllt — dieselben Kriterien wie bei den Voraussetzungen:

  • Neuartigkeit — es geht um neue Erkenntnisse oder Lösungen.
  • Technische Unsicherheit — der Lösungsweg war zu Beginn nicht klar.
  • Systematisches Vorgehen — geplant, dokumentiert, nachvollziehbar.

Ablauf, Kosten & Frist

  • Online & kostenlos — der Antrag läuft über das BSFZ-Portal; für Unternehmen fallen keine Gebühren an.
  • Je Vorhaben — bescheinigt wird das einzelne Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, nicht „das Unternehmen".
  • Auch rückwirkend — Vorhaben ab dem 1.1.2020 lassen sich nachträglich bescheinigen.

Bescheinigung ≠ Auszahlung

Die BSFZ-Bescheinigung ist die Eintrittskarte, nicht das Geld. Die Höhe und Auszahlung folgt im zweiten Schritt über das Finanzamt — siehe Ablauf beim Beantragen.

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