Forschungszulage für Softwareentwicklung: was wirklich als F&E zählt
Software ist förderfähig — aber nicht jede Zeile Code. Welche Arbeiten zählen, welche nicht, und wie Sie es sauber belegen.
Artikel lesen →Der Staat erstattet bis zu 35 % Ihrer Personalkosten für Forschung & Entwicklung — als steuerfreie Barauszahlung. Rechtsanspruch, technologieoffen, rückwirkend ab 2020.
Die Forschungszulage ist gesetzlich garantiert. Es gibt kein Kontingent, das „aufgebraucht" sein kann — wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt das Geld.
Gefördert wird der Versuch, nicht der Erfolg. Auch gescheiterte Projekte und Start-ups in der Verlustphase erhalten die Auszahlung — bar, nicht als Verrechnung.
Software, Maschinenbau, Medizintechnik, KI, Verfahrenstechnik — jede Branche. Entscheidend ist eigene Entwicklung, nicht das Etikett „High-Tech".
Dank vierjähriger Festsetzungsfrist holen Sie auch zurückliegende Jahre nach. Oft liegt hier der größte ungenutzte Hebel — Geld, das längst Ihnen zusteht.
Bemessungsgrundlage sind Ihre förderfähigen Aufwendungen — plus einer pauschalen 20 %-Gemeinkostenpauschale. Darauf zahlt der Staat 25–35 % aus. Ein Rechenbeispiel:
Beispielrechnung bei 500.000 € jährlichen F&E-Personalkosten ohne Auftragsforschung. Zusätzlich erhöhen Auftragsforschung (70 % des Rechnungsbetrags anrechenbar) und Inhaberstunden (100 €/Std, max. 40 Std/Woche) die Bemessungsgrundlage. Unverbindliche Schätzung — keine Steuerberatung.
Dank vierjähriger Festsetzungsfrist lassen sich zurückliegende Wirtschaftsjahre nachträglich geltend machen. Wer erst jetzt prüft, holt den Förderbetrag oft für mehrere Jahre gebündelt nach.
Illustrativ. Die rückwirkende Reichweite hängt vom Einzelfall und der Festsetzungsfrist ab; die genaue Prüfung übernimmt ein:e Berater:in.
Beantworten Sie fünf kurze Fragen im Rechner. Sie erhalten sofort eine Schätzung Ihres Förderpotenzials als Spanne — ohne Anmeldung.
E-Mail eintragen — Sie bekommen einen konkreten Plan für Ihren Fall und passende, spezialisierte Anbieter, die den Antrag für Sie übernehmen können.
Mit dem passenden Partner holen Sie Ihre Zulage — als steuerfreie Barauszahlung. Partner arbeiten in der Regel rein erfolgsbasiert.
Von der Softwareschmiede bis zum Maschinenbauer — entscheidend ist eigene Entwicklungsarbeit, nicht die Branche.
Branchen-Guides, Antragstipps und echte Rechenbeispiele — klar erklärt, ohne Behördendeutsch.
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