Forschungszulage 2026 · FZulG

In 60 Sekunden prüfen, wie viel Förderung Ihnen zusteht.

Der Staat erstattet bis zu 35 % Ihrer Personalkosten für Forschung & Entwicklung — als steuerfreie Barauszahlung. Rechtsanspruch, technologieoffen, rückwirkend ab 2020.

Sofort-Schätzung als Spanne — ohne Login
Konkreter Förderplan für Ihren Fall per E-Mail
Passende, spezialisierte Anbieter — kostenlos & unverbindlich
bis 4,2 Mio €max. Zulage / Jahr (KMU)
4 Jahrerückwirkend möglich
Warum sich der Check lohnt

Kein Antrag auf Wohlwollen — ein Rechtsanspruch.

Rechtsanspruch statt Budget-Topf

Die Forschungszulage ist gesetzlich garantiert. Es gibt kein Kontingent, das „aufgebraucht" sein kann — wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt das Geld.

Ergebnisunabhängig

Gefördert wird der Versuch, nicht der Erfolg. Auch gescheiterte Projekte und Start-ups in der Verlustphase erhalten die Auszahlung — bar, nicht als Verrechnung.

Technologieoffen

Software, Maschinenbau, Medizintechnik, KI, Verfahrenstechnik — jede Branche. Entscheidend ist eigene Entwicklung, nicht das Etikett „High-Tech".

Rückwirkend ab 2020

Dank vierjähriger Festsetzungsfrist holen Sie auch zurückliegende Jahre nach. Oft liegt hier der größte ungenutzte Hebel — Geld, das längst Ihnen zusteht.

35 %
Fördersatz für KMU
25 %
für größere Unternehmen
12 Mio €
max. Bemessungs­grundlage / Jahr
2020
förderfähig rückwirkend ab
Transparent gerechnet

Wie aus Ihren F&E-Kosten eine Auszahlung wird.

Bemessungsgrundlage sind Ihre förderfähigen Aufwendungen — plus einer pauschalen 20 %-Gemeinkostenpauschale. Darauf zahlt der Staat 25–35 % aus. Ein Rechenbeispiel:

Bemessungsgrundlage
F&E-Personalkosten 500.000 €
+20 %
F&E-Personalkosten 500.000 € 20 % Gemeinkostenpauschale +100.000 €
= Bemessungsgrundlage 600.000 €
Ihre Zulage / Jahr
210.000 €
Schätzspanne ca. 178.500 €241.500 €

Beispielrechnung bei 500.000 € jährlichen F&E-Personalkosten ohne Auftragsforschung. Zusätzlich erhöhen Auftragsforschung (70 % des Rechnungsbetrags anrechenbar) und Inhaberstunden (100 €/Std, max. 40 Std/Woche) die Bemessungsgrundlage. Unverbindliche Schätzung — keine Steuerberatung.

Der größte Hebel

Rückwirkend bis 2020 — mehrere Jahre auf einmal.

Dank vierjähriger Festsetzungsfrist lassen sich zurückliegende Wirtschaftsjahre nachträglich geltend machen. Wer erst jetzt prüft, holt den Förderbetrag oft für mehrere Jahre gebündelt nach.

förderfähig
2020
Frist im Blick
2021
Frist im Blick
2022
rückwirkend offen
2023
rückwirkend offen
2024
rückwirkend offen
2025
rückwirkend offen
heute
2026
laufendes Jahr
Mehrere Jahre gleichzeitig nachholbar — der größte ungenutzte Hebel liegt fast immer in der Vergangenheit.

Illustrativ. Die rückwirkende Reichweite hängt vom Einzelfall und der Festsetzungsfrist ab; die genaue Prüfung übernimmt ein:e Berater:in.

So funktioniert's

In drei Schritten zur Auszahlung.

01

Anspruch prüfen

Beantworten Sie fünf kurze Fragen im Rechner. Sie erhalten sofort eine Schätzung Ihres Förderpotenzials als Spanne — ohne Anmeldung.

02

Förderplan per E-Mail

E-Mail eintragen — Sie bekommen einen konkreten Plan für Ihren Fall und passende, spezialisierte Anbieter, die den Antrag für Sie übernehmen können.

03

Anspruch geltend machen

Mit dem passenden Partner holen Sie Ihre Zulage — als steuerfreie Barauszahlung. Partner arbeiten in der Regel rein erfolgsbasiert.

Technologieoffen

Förderfähig in praktisch jeder Branche.

Von der Softwareschmiede bis zum Maschinenbauer — entscheidend ist eigene Entwicklungsarbeit, nicht die Branche.

Vertraut von Unternehmen wie
Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Noch Fragen? Der Rechner gibt Ihnen in einer Minute eine konkrete Einschätzung.

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