Forschungszulage: Voraussetzungen im Überblick
Die Forschungszulage ist technologieoffen und steht praktisch jedem entwickelnden Unternehmen offen. Drei Dinge entscheiden über den Anspruch — wir gehen sie der Reihe nach durch.
1. Wer ist begünstigt?
Anspruchsberechtigt ist jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen — unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Das gilt ausdrücklich auch für Fälle, in denen klassische Förderprogramme scheitern:
- Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Start-ups und junge Unternehmen — auch in der Verlustphase, da die Zulage bar ausgezahlt wird
- Etablierte Mittelständler und Großunternehmen gleichermaßen
2. Was zählt als förderfähige Forschung & Entwicklung?
Förderfähig sind Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Drei Merkmale müssen erfüllt sein:
- Neuartigkeit — das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse oder Lösungen, nicht auf reine Routine.
- Technische Unsicherheit — der Lösungsweg ist zu Beginn nicht klar absehbar.
- Systematisches Vorgehen — geplant, dokumentiert, nachvollziehbar.
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Förderung ist ergebnisunabhängig. Auch wenn ein Projekt scheitert, bleibt der Anspruch bestehen — gefördert wird der Entwicklungsaufwand, nicht der Markterfolg.
Beispiele aus der Praxis
Eigene Software-Architektur statt Standard-Konfiguration · neue Fertigungsverfahren · Prototypen & Versuchsreihen · Materialentwicklung · Machine-Learning-Modelle · Konstruktionen jenseits des Stands der Technik.
3. Die BSFZ-Bescheinigung
Die fachliche Begünstigung Ihres Vorhabens bestätigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) in einem separaten Verfahren. Erst danach setzt das Finanzamt die Höhe der Zulage fest. Beide Schritte übernimmt in der Regel Ihr:e Berater:in.
Was nicht gefördert wird
- Reine Anwendung bestehender, frei verfügbarer Lösungen ohne eigene Entwicklung
- Marktforschung, Vertrieb, Schulung und administrative Tätigkeiten
- Routinemäßige Produktpflege ohne wesentliche technische Neuerung
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