Forschungszulage beantragen: der Ablauf in der Praxis
Der Antrag läuft in zwei getrennten Stufen — fachliche Bescheinigung und steuerliche Festsetzung. Wer das einmal versteht, sieht: Der Aufwand ist überschaubar, und das meiste übernimmt ein:e Berater:in.
Das Verfahren in zwei Stufen
Die Forschungszulage wird nicht „in einem Rutsch" beantragt, sondern über zwei Stellen mit klar getrennten Zuständigkeiten:
- Stufe 1 — BSFZ: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob Ihr Vorhaben fachlich als förderfähige F&E gilt.
- Stufe 2 — Finanzamt: Mit der Bescheinigung setzt das Finanzamt fest, wie viel Zulage Sie erhalten, und verrechnet sie mit Ihrer Steuer bzw. zahlt sie aus.
Schritt für Schritt
- F&E-Vorhaben abgrenzen & dokumentieren — welche Projekte, welcher Zeitraum, wer war wie lange beteiligt.
- BSFZ-Bescheinigung beantragen — online über das BSFZ-Portal, je Vorhaben; das Verfahren ist kostenlos.
- Forschungszulage festsetzen lassen — über die Steuererklärung des jeweiligen Wirtschaftsjahres beim Finanzamt.
- Verrechnung / Auszahlung — die Zulage mindert die festgesetzte Steuer; übersteigt sie diese, wird der Rest bar ausgezahlt (relevant für Start-ups in der Verlustphase).
Was Sie dafür brauchen
- Eine nachvollziehbare Vorhabenbeschreibung (Ziel, technische Unsicherheit, Vorgehen).
- Eine Zuordnung der Arbeitszeiten bzw. Personalkosten zu den Vorhaben — Zeiterfassung, Tickets, Projektnotizen genügen meist.
- Ggf. Rechnungen zu Auftragsforschung und eine Aufstellung der Eigenleistung von Inhaber:innen.
Rückwirkend nicht vergessen
Projekte ab dem 1.1.2020 sind förderfähig — Sie können zurückliegende Jahre gebündelt nachholen. Mehr dazu unter Rückwirkend beantragen.
Erfolgsbasiert: meist ohne Vorab-Risiko
Spezialisierte Forschungszulage-Berater:innen übernehmen Vorhabenabgrenzung, BSFZ-Antrag und Festsetzung routiniert — und rechnen in der Regel erfolgsbasiert ab. Für Sie entsteht dadurch meist kein finanzielles Vorab-Risiko.
Erst prüfen, dann beantragen
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