Forschungszulage beantragen: der Ablauf in der Praxis

Der Antrag läuft in zwei getrennten Stufen — fachliche Bescheinigung und steuerliche Festsetzung. Wer das einmal versteht, sieht: Der Aufwand ist überschaubar, und das meiste übernimmt ein:e Berater:in.

Das Verfahren in zwei Stufen

Die Forschungszulage wird nicht „in einem Rutsch" beantragt, sondern über zwei Stellen mit klar getrennten Zuständigkeiten:

  • Stufe 1 — BSFZ: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob Ihr Vorhaben fachlich als förderfähige F&E gilt.
  • Stufe 2 — Finanzamt: Mit der Bescheinigung setzt das Finanzamt fest, wie viel Zulage Sie erhalten, und verrechnet sie mit Ihrer Steuer bzw. zahlt sie aus.

Schritt für Schritt

  • F&E-Vorhaben abgrenzen & dokumentieren — welche Projekte, welcher Zeitraum, wer war wie lange beteiligt.
  • BSFZ-Bescheinigung beantragen — online über das BSFZ-Portal, je Vorhaben; das Verfahren ist kostenlos.
  • Forschungszulage festsetzen lassen — über die Steuererklärung des jeweiligen Wirtschaftsjahres beim Finanzamt.
  • Verrechnung / Auszahlung — die Zulage mindert die festgesetzte Steuer; übersteigt sie diese, wird der Rest bar ausgezahlt (relevant für Start-ups in der Verlustphase).

Was Sie dafür brauchen

  • Eine nachvollziehbare Vorhabenbeschreibung (Ziel, technische Unsicherheit, Vorgehen).
  • Eine Zuordnung der Arbeitszeiten bzw. Personalkosten zu den Vorhaben — Zeiterfassung, Tickets, Projektnotizen genügen meist.
  • Ggf. Rechnungen zu Auftragsforschung und eine Aufstellung der Eigenleistung von Inhaber:innen.

Rückwirkend nicht vergessen

Projekte ab dem 1.1.2020 sind förderfähig — Sie können zurückliegende Jahre gebündelt nachholen. Mehr dazu unter Rückwirkend beantragen.

Erfolgsbasiert: meist ohne Vorab-Risiko

Spezialisierte Forschungszulage-Berater:innen übernehmen Vorhabenabgrenzung, BSFZ-Antrag und Festsetzung routiniert — und rechnen in der Regel erfolgsbasiert ab. Für Sie entsteht dadurch meist kein finanzielles Vorab-Risiko.

Erst prüfen, dann beantragen

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