Forschungszulage in der Medizintechnik: förderfähige Entwicklung
Kaum eine Branche entwickelt so dicht wie die Medizintechnik. Vieles davon ist förderfähige Forschung & Entwicklung — entscheidend ist auch hier die technische Unsicherheit, nicht das Produktetikett.
Medizintechnik-Unternehmen unterschätzen ihren Anspruch oft, weil sie Entwicklung als selbstverständlichen Teil des Geschäfts sehen. Genau diese Entwicklung ist aber häufig förderfähig — über alle Größen vom Start-up bis zum etablierten Hersteller.
Der Kern: technische Unsicherheit, nicht Regulatorik
Förderfähig ist Entwicklung, deren Ergebnis zu Beginn nicht absehbar war. Maßgeblich ist die technische Unsicherheit eines Vorhabens — nicht, ob am Ende eine Zulassung steht.
Diese Arbeiten zählen typischerweise
- Geräte- und Komponentenentwicklung — neue Funktionsprinzipien, Miniaturisierung, Sensorik.
- Verfahrensentwicklung — Diagnose-, Mess- oder Behandlungsverfahren jenseits des Stands der Technik.
- Software als Medizinprodukt (SaMD) — Algorithmen, Bildverarbeitung, KI-Modelle mit echter Entwicklungsunsicherheit.
- Materialien & Biokompatibilität — Entwicklung und Erprobung neuer Werkstoffe.
- Prototypen, Funktionsmuster & Versuchsaufbauten — auch bei späterem Verwurf.
Was in der Regel nicht zählt
- Reine Zulassungs- und Dokumentationsarbeit ohne eigene technische Entwicklung.
- Routinemäßige Produktion, Qualitätskontrolle und Wartung.
- Reine Marktanpassung bestehender Produkte ohne technische Unsicherheit.
Abgrenzung sauber halten
Gerade in der Medizintechnik laufen Entwicklung und regulatorische Arbeit eng nebeneinander. Trennen Sie in der Dokumentation, welche Stunden auf echte technische Entwicklung entfallen — das entscheidet über die förderfähige Bemessungsgrundlage.
Kurzes Praxisbeispiel
Ein Medizintechnik-Start-up mit zehn Entwickler:innen arbeitet an einem neuartigen, KI-gestützten Auswertungsverfahren für Bilddaten — technisch offen, ob die geforderte Genauigkeit erreichbar ist. Rund 70 % der Jahresarbeit fließen in dieses Vorhaben. Bei 800.000 € Personalkosten und 70 % F&E-Anteil ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von rund 670.000 € — als KMU sind das etwa 235.000 € Zulage pro Jahr, bar ausgezahlt auch in der Verlustphase.
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